Gemeindeamt

2640 Prigglitz 39

Amtsstunden

Mo. 07.30 bis 12.30 Uhr
Di. 07.30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr
Do. 12.00 bis 16.00 Uhr
Fr. 07.30 bis 12.30 Uhr

Bürgerservice von A-Z

Abfallsäcke – Müllsäcke

Grüne Tonne-Säcke und Nassmüllsäcke können während der Amtszeiten im Gemeindeamt gekauft werden -wie auch Bio-Säcke. Maisstärkesäcke gibt es entweder zu 10 oder 120 Litern. Auch die kleinen Biomüll-Kübel für den Haushalt können Sie auf dem Gemeindeamt erwerben. 
Bauanzeigen
Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen!! 
 
Baubewilligungsansuchen
Bitte mitbringen:
  • Formular „Ansuchen um Baubewilligung“,
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
Fundamt
Verloren und abgegeben wird alles – angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt, und damit zum Eigentümer der Sache. 
 
Hundeabgaben und Hundemarke
Der/Die HundehalterIn erhält bei Neuanmeldung eines Hundes die Hundemarke nach Bezahlung der Hundeabgabe am Gemeindeamt persönlich ausgehändigt. Die jährliche Hundeabgabe wird jeweils im ersten Quartal des Jahres mit den Gemeindeabgaben vorgeschrieben.
Kampfhunde 75,– Euro
Übrige Hunde 20,– Euro
Nutzhunde 6,54 Euro
Hundemarke 0,60 Euro 
 
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet)
 
Meldeauskunft – Adressen
Meldeauskünfte bekommen Sie am Gemeindeamt 
Verwaltungsabgaben:
bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,00
 
Strafregisterbescheinigung
Strafregisterbescheinigungen erhalten Sie am Gemeindeamt.
 
Sozialhilfe
Anträge zur Erlangung einer Sozialhilfe erhalten Sie im Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft-Sozialhilfe. Ebenso wie Anträge bzgl. Heizkostenzuschuss, sowie Wohnzuschuss. 
 
Zivilschutz
Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbes. die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere – der Selbstschutz – die Warnung der Bevölkerung – der Schutzbau – die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
Ansprechpartner: Bgm. Franz Teix, Vizebgm. Karl Stranz und gsf. GR. Peter Haberler.